AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und der Vindex GmbH, Englische Planke 8, 20459 Hamburg (nachstehend Vindex genannt) geschlossenen Verträge. Alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen der Vindex erfolgen zu nachfolgenden Bedingungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Leistungen der Vindex
2.1 Die Vindex kann ihre Dienstleistungen selbst durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter erbringen.
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen und Beratungsleistungen werden in dem jeweiligen Angebot von Vindex im Einzelnen festgelegt. Der Auftrag wird erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers bindend.
3. Honorare und Kosten
3.1 Alle aufgeführten Preise gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Vindex stellt Reise- und Aufenthaltskosten nach dem angefallenen Aufwand gesondert in Rechnung.
3.3 Die Kosten für Ton- oder Filmmaterial, das auf Wunsch des Auftraggebers eingesetzt wird, werden vom Auftraggeber übernommen und soweit erforderlich von diesem mit den Rechteinhabern bzw. der GEMA abgeklärt. Der Auftraggeber stellt Vindex insoweit auf erstes schriftliches Anfordern von allen Ansprüchen frei, die aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen.
3.4 Die Rechnungsstellung erfolgt nach den Bedingungen in der Auftragsbestätigung. In Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann Vindex Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) verlangen.
3.5 Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
4. Rechte an Materialien
4.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Vindex an den von Vindex erstellten Werken (wie z.B. Trainingsunterlagen, Ernährungspläne) an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen. Eine Vervielfältigung/Verwendung und /oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vindex.
4.2 Soweit der Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages Materialien zur Verfügung stellt, sichert er zu, dass deren Nutzung weder Urheberrechte noch sonstige Rechte Dritter entgegenstehen und stellt Vindex gegenüber derartigen Ansprüchen auf erstes schriftliches Anfordern frei. Das von Vindex vorbereitete Material wird dem Teilnehmer/den Teilnehmern des Trainings/Coachings/Beratung vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
4.3 Vindex ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Aufraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Durchführung der Leistungen
5.1 Der Auftraggeber informiert Vindex vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Auf Verlangen von Vindex benennt der Auftraggeber eine verantwortliche Kontaktperson.
5.2 Sollte der Auftraggeber Teile eines von Vindex bereitgestellten Trainingskonzeptes Dritten in Auftrag geben wollen, kann Vindex als Voraussetzung verlangen, die Koordinierung dieser Aufgabe übertragen zu bekommen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass entsprechend eingebundene Dritte bei der Umsetzung des Trainingskonzeptes die Weisungen von Vindex beachten.
6. Nichterbringung der Leistungen
6.1 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Vindex wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom mei:do nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist Vindex unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
6.2 Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Ansonsten ist das volle Honorar fällig. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind Absagen bis 48 Stunden vor der Trainingsdurchführung nicht mit Kosten verbunden.
7. Vertraulichkeit
7.1 Die Parteien vereinbaren während der Laufzeit des Vertrages und auch nach seiner Beendigung ausgetauschte Informationen, Unterlagen und Geschäftsvorgänge, soweit diese nicht bereits öffentlich bekannt sind und soweit rechtlich zulässig, vertraulich zu behandeln.
7.2 Eine Schweigepflicht besteht insbesondere für alle Daten und Informationen zu den Teilnehmern des Trainingsprogrammes und die dafür erhobenen Daten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Personen, die von ihm mit der Umsetzung eines Trainings-/Coachingsprojekt beauftragt werden, z.B. Trainer/Berater/Coaches, sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages verpflichten.
8. Haftungsausschluss
8.1 Wir haften dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von uns übernommenen Garantie.
8.2 Wir haften ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
8.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.5. Den Teilnehmer an den Vindex-Programmen ist bekannt, dass sie freiwillig und auf eigene Gefahr teilnehmen. Ihnen ist bekannt, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt. Alle Teilnehmer verpflichten sich, die von ihnen gemachten Angaben zum allgemeinen Gesundheitszustand sowohl körperlich als auch geistig wahrheitsgemäß und vollständig abzugeben. Die Teilnehmer haben auf Krankheiten und Einschränkungen, die Einfluss auf die Vindex-(mei:do)-Programme haben könnten, unaufgefordert hinzuweisen. Beauftragt ein Auftraggeber Vindex, Trainingsmaßnahmen für eine Personenmehrzahl durchzuführen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelungen zu überwachen.
9 Allgemeine Bestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
9.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
9.3 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Vindex oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Hamburg, xx
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